Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Dem Antrag auf Teilabbruch des Bestandsgebäudes und Neubau eines Wohnhauses, FlNr. 287 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Abschluss eines Stellplatzablösevertrages zwischen der Stadt Obernburg und dem Eigentümer des Flurstückes Nummer 287, Gemarkung Obernburg, nach § 5 Abs. 1 i. v. m. § 5 Abs.3 Nr. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Obernburg in der Fassung vom 01.05.2010 für zwei Stellplätze zu je 2.500,- EUR wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.