Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Wohnhausanbau, FlNr. 5544/13 und 5544/536 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach

§ 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Befreiung gemäß § 36 Abs. 2 BauGB von Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich dem Maß der baulichen Nutzung (Überschreiten der GRZ und GFZ), der Überschreitung der Baugrenze und der Dachform Pultdach wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.