Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Umbau und Aufstockung eines Wohnhauses, FlNr. 6546 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse, der Überschreitung der Baugrenze, der Überschreitung der zulässigen Traufhöhe talseitig und der Ausführung der Dachgauben wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.