Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt mit 17 zu 0 Stimmen die Änderung der Satzung der Stadt Obernburg a.Main über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie ihre Ablösung und die Höhe der Ablösebeiträge (Stellplatzsatzung) wie folgt:

 

 

§1

Anzahl der Stellplätze

§ 3 Absatz 1 Nr. 8:

für Mehrfamilienwohnhäuser, die barrierefrei gemäß DIN 18025 und altersgerecht errichtet werden:

1.    Wohneinheit (WE) bis max. 70 m²                             1    Stellplatz   je WE

2.    Wohneinheit (WE) über 70 m²                                    1,5 Stellplätze je WE.

 

§2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.