Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl. Nr. 2637/21 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu Überschreitung der talseitigen Traufhöhe, Geschossflächenzahl und der Höhe der talseitigen Stützmauer nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.