Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, FlNr. 2637/22 Gemarkung Obernburg, gemäß der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu Überschreitung der talseitigen Traufhöhe und Geschossflächenzahl, der Art und Größe der straßenseitigen Dachgaube und der Höhe der talseitigen Stützmauern nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.