Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Bauantrag zum Neubau zweier Mehrfamilienhäuser, FlNr. 2637/99 Gemarkung Obernburg, gemäß der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Anträgen auf Befreiung gemäß § 36 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen im Bebauungsplan zur Einhaltung der Baugrenzen, Form und Größe der Dachgauben, Überschreitung der Traufhöhen bergseitig und talseitig und Überschreiten der Grundflächenzahl wird zugestimmt.