Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, FlNr. 2707 Gemarkung Obernburg, gemäß der eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu Überschreitung der Höhe der talseitigen Stützmauer nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.