Sitzung: 14.11.2019 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Es werden keine Bedenken zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, FlNr. 327/0 Gemarkung Obernburg, zum Austausch der Fenster an der Gebäuderückseite geäußert.