Sitzung: 14.11.2019 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1
Beschluss:
Dem Tekturantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses, Fl. Nr. 2637/21 Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.
Den Befreiungen von den Festsetzungen im Bebauungsplan zu Überschreitung der talseitigen Traufhöhe und Geschossflächenzahl, der Ausführung der Balkone und der Höhe der talseitigen Stützmauer nach § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Bauherren für einen neuen Tekturantrag folgende Lösung zu skizzieren:
- Verzicht auf ein zusätzliches Untergeschoss
- Keine weitere Überschreitung der talseitigen Traufhöhe
- Keine weitere Überschreitung der Geschossflächenzahl
- Kein auskragender Balkon im Dachgeschoss
- Keine seitliche Erweiterung der Balkone
- Einverständnis zur Errichtung der talseitigen Stützmauer unter Auflage der Kaschierung