Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Erweiterung und Modernisierung der bestehenden Einzelhandelsfiliale sowie der Errichtung von Werbeanlagen auf den Flurnummern 6941/37 und 6941/46, Gemarkung Obernburg, gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.