Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresanträge für das Städtebauförderungsprogramm für das Jahr 2020 und die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 werden gestellt und die darin enthaltenen Maßnahmen in der erforderlichen Höhe verbindlich in den Vermögenshaushalt 2020 aufgenommen.

 

Gleichzeitig werden die angemeldeten Beträge für die Fortschreibungsjahre 2021 - 2023 in die mehrjährige Finanzplanung aufgenommen.