Sitzung: 17.10.2019 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Es werden keine Bedenken zum
Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, Fl. Nr. 310
Gemarkung Obernburg, zur Dacheindeckung mit
Frankfurter Pfanne in klassisch mattroter Ausführung, Einbringung einer außenliegenden
Wärmedämmung und Erneuerung der Wasserläufe geäußert.