Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, Fl. Nr. 310 Gemarkung Obernburg, zur Dacheindeckung mit Frankfurter Pfanne in klassisch mattroter Ausführung, Einbringung einer außenliegenden Wärmedämmung und Erneuerung der Wasserläufe geäußert.