Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung einer Markise, Fl. Nr. 94, Gemarkung Obernburg gemäß den eingereichten Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Es werden keine Bedenken zum Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 BayDSchG, Errichtung einer Markise, Fl. Nr. 94 Gemarkung Obernburg, geäußert.