Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt das Erfrischungsgeld für die Kommunalwahl 2020 am 15.03.2020 auf 40,00 € pro Person und für eine Stichwahl am 29.03.2020 auf 30,00 € pro Person festzusetzen. Weiter werden, wie bisher, in den Wahllokalen Getränke und Verpflegung bereitgestellt.

 

Die Beschäftigten der Stadt Obernburg, welche für den Wahldienst am Wahlsonntag, den 15.03.2020 oder am 29.03.2020 als Wahlhelfer eingeteilt werden, können selbst entscheiden, ob die geleisteten Stunden als Mehrarbeitsstunden gezählt werden sollen oder ob das Erfrischungsgeld in Anspruch genommen wird.