Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Dachausbau und Errichtung von drei Dachgauben, FlNr. 6252/2 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung des Bebauungsplanes

 

  1. Zulässigkeit von Dachgauben nur bei einer Dachneigung von mindestens 30 Grad

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.