TOP Ö 9: Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis nach Art. 6 DSchG - Kaisergasse 2, FlNr. 215, Abbruch einer Scheune Beratung und Beschlussfassung
Sitzung:12.09.2019 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag auf denkmalschutzrechtliche
Erlaubnis nach Art. 6 DSchG, Abbruch einer Scheune Kaisergasse 2, Fl.Nr. 215,
Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach §
36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.