Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Nutzungsänderung zur Schaffung einer Kinderkrippe, Fl. Nr.84 + 87 + 88 + 105/3, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.