Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Wohnhausneubau mit Doppelgarage, Fl. Nr. 2106/1, Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.