Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carport, FlNr. 6150/62 Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

 

  1. Anzahl der Vollgeschosse
  2. Dachform
  3. Dachgaube

 

gemäß den Planunterlagen wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Stadtrat Klimmer nimmt nach erfolgter Abstimmung wieder am Sitzungstisch Platz.