Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan (Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 1,00 m), Fl.Nr. 6885, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Dem Antrag auf Zulassung einer Betriebswohnung gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet südlich der Eisenbacher Straße Neuaufstellung“ GE I Punkt 1c wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt.