Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Jahresrechnung 2017 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

 

Den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben wird zugestimmt.