Sitzung: 29.04.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 wird nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung nach Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Den überplanmäßigen und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben wird zugestimmt.