Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes „3. Änderung des Bebauungsplans Obernburg Nord“ im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für die FlNr. 3800 und 3801, Gemarkung. Obernburg, wird beschlossen.

 

Es ist beabsichtigt, das Gebiet weiterhin als Gemeinbedarfsfläche Schule zur Errichtung einer neuen Sporthalle festzusetzen. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen sind nach Durchführung des Architekturwettbewerbs entsprechend anzupassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren gemäß § 2 Abs. 1 und § 8 BauGB weiter zu verfolgen.

 

Der Landkreis wird aufgefordert, die Situation des Schulbusverkehrs in Obernburg Nord zu prüfen, um eine Verbesserung der Verkehrs- und Haltestellenproblematik zu erreichen.