Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Errichtung von Werbeanlagen Römerstraße 93 und Jahnstraße 2b, Fl. Nr. 3559, 3559/3, 3560, Gemarkung Obernburg (Bayerisches Rotes Kreuz), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Die Beleuchtung der Werbeanlagen ist in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr des Folgetages zum Schutz der Anwohner vor Lichtimmissionen auszuschalten.