Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Am Anwesen Maximilianstraße 43 wird vorerst zur Probe ein personengebundener Behindertenparkplatz eingerichtet. Hat sich der Parkplatz nach einer Dauer von drei Monaten bewährt, wird er dauerhaft angeordnet. Die Kosten in Höhe von rund 250 Euro übernimmt die Stadt Obernburg. Das eingeschränkte Halteverbot in der Maximilianstraße wird aufgehoben.