Sitzung: 28.02.2019 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main gibt sich aufgrund des Art. 45
Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende
Änderungsgeschäftsordnung:
§ 1
§ 22 der Geschäftsordnung für den Stadtrat
der Stadt Obernburg a.Main vom 06.05.2014 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 22
Form und Frist für die Einladung
(1) 1 Die
Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder
mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen geladen. 2 Im
Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der
Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser
E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe
Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und
abrufbares Dokument mitgeteilt. 3 Die Tagesordnung kann bis
spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.
(2) Im Falle der
elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1
Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider
abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.
(3) 1 Der
Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen,
beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der
Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2 Die weiteren Unterlagen
können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem i. S. v. Abs. 1
Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3 Hat das Stadtratsmitglied
sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren
Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.
(4) 1 Die Ladungsfrist für
Stadtratssitzungen sowie Sitzungen der Ausschüsse beträgt fünf Tage; sie kann
in dringenden Fällen auf drei Tage verkürzt werden. 2 Der
Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der
Frist nicht mitgerechnet. 3 Die Fristen nach Satz 1 gelten als
gewahrt, wenn die Ladung über das Ratsinformationssystem innerhalb der
genannten Fristen abrufbar bereitgestellt worden ist.“
§ 2
Inkrafttreten
(1) Die Änderung der
Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amts- und
Mitteilungsblatt der Stadt Obernburg mit Stadtteil Eisenbach „Almosenturm“ in
Kraft.
Obernburg
a.Main, xx.xx.2019
F i e g e r
1.
Bürgermeister