Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main gibt sich aufgrund des Art. 45 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende

 

 

Änderungsgeschäftsordnung:

 

§ 1

 

§ 22 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Obernburg a.Main vom 06.05.2014 wird wie folgt neu gefasst:

 

㤠22

 

Form und Frist für die Einladung

 

(1) 1 Die Stadtratsmitglieder werden schriftlich unter Beifügung der Tagesordnung oder mit ihrem Einverständnis elektronisch zu den Sitzungen geladen. 2 Im Falle einer elektronischen Einladung werden der Sitzungstermin und der Sitzungsort durch eine E-Mail und die Tagesordnung durch einen mit dieser E-Mail versandten Link auf ein in einem technisch individuell gegen Zugriffe Dritter geschützten Bereich (Ratsinformationssystem) eingestelltes und abrufbares Dokument mitgeteilt. 3 Die Tagesordnung kann bis spätestens zum Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung ergänzt werden.

(2) Im Falle der elektronischen Ladung geht die Tagesordnung zu, wenn die E-Mail nach Absatz 1 Satz 2 im elektronischen Briefkasten des Empfängers oder bei seinem Provider abrufbar eingegangen und üblicherweise mit der Kenntnisnahme zu rechnen ist.

(3) 1 Der Tagesordnung sollen weitere Unterlagen, insbesondere Beschlussvorlagen, beigefügt werden, wenn und soweit das sachdienlich ist und Gesichtspunkte der Vertraulichkeit nicht entgegenstehen. 2 Die weiteren Unterlagen können schriftlich oder elektronisch im Ratsinformationssystem i. S. v. Abs. 1 Satz 2 zur Verfügung gestellt werden. 3 Hat das Stadtratsmitglied sein Einverständnis zur elektronischen Ladung erklärt, werden die weiteren Unterlagen grundsätzlich nur elektronisch bereitgestellt.

 (4) 1 Die Ladungsfrist für Stadtratssitzungen sowie Sitzungen der Ausschüsse beträgt fünf Tage; sie kann in dringenden Fällen auf drei Tage verkürzt werden. 2 Der Sitzungstag und der Tag des Zugangs der Ladung werden bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet. 3 Die Fristen nach Satz 1 gelten als gewahrt, wenn die Ladung über das Ratsinformationssystem innerhalb der genannten Fristen abrufbar bereitgestellt worden ist.“

 

 § 2

 

Inkrafttreten

(1) Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Obernburg mit Stadtteil Eisenbach „Almosenturm“ in Kraft.

 

 

 

Obernburg a.Main, xx.xx.2019

 

 

 

 

F i e g e r

1. Bürgermeister