Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Dachverlängerung an bestehendem Wohnhaus, Fl. Nr. 5456/9, Gemarkung Obernburg (Grebing, Karsten) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung im Bebauungsplan, hier

 

  1. Dachüberstand von 0,60 m auf 2,30 m

 

wird zugestimmt.