Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Teilabbruch einer Scheune, Fl. Nr. 1755, Gemarkung Obernburg (Stadt Obernburg) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach Art. 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.