Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten, Fl. Nr. 2637/21 Gemarkung Obernburg (Neumann, Kristian), wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.

 

Den Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplanes

 

  1. Baulinie
  2. Baugrenze
  3. Firsthöhe
  4. Dachgauben
  5. Giebelhöhe

 

wird zugestimmt.

 

Der Bauherr wird verpflichtet, das Leitungsrecht der Stadt Obernburg für die vorhandene Trinkwasserleitung zu beachten. Ein Schutzstreifen von 6,00 m, d. h. 3,00 m je Leitungsseite (4,70 m ab südwestlicher Grundstücksgrenze) ist im gesamten Grundstücksbereich freizuhalten und darf nicht abgegraben, überbaut oder verdichtet werden. Der vorgesehene Aufschüttung und Verdichtung des Geländes und das Setzen einer Abmauer für zwei zusätzliche Stellplätze sowie dem talseitigen massiven Treppenabgang zum unteren Grundstücksbereich wird nicht zugestimmt.