Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag zur Nachgenehmigung des Carport Fl. Nr. 5544/505 Gemarkung Obernburg (Klaus Müller) wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Der Antrag zur Nachgenehmigung des Sichtschutzzaunes wird abgelehnt. Der Bauherr wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass die max. Zaunhöhe 1,80m nicht überschreiten darf.

 

Einer Befreiung vom Bebauungsplan bezüglich der Baugrenzen und dem Pflanzgebot § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.