Sitzung: 20.09.2018 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Dem Antrag Anbringung von Werbeanlagen (Helmut Beck), Fl.Nr. 3558, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz1 BauGB wird erteilt.
Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, bezüglich der Baugrenze, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.