Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Anbringung von Werbeanlagen (Helmut Beck), Fl.Nr. 3558, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz1 BauGB wird erteilt.

Der Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplans, bezüglich der Baugrenze, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.