Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das Erfrischungsgeld für die Wahlhelfer der Stadt Obernburg wird für alle Wahlen auf 25,00 € pro Person und Wahl festgesetzt. Zuzüglich hierzu sollen in den Wahllokalen Getränke und Verpflegung zur Verfügung stehen.

Die Beschäftigten der Stadt Obernburg, welche für den Wahldienst am Wahlsonntag, den 14.10.2018 als Wahlhelfer eingeteilt werden, können selbst entscheiden, ob die geleisteten Stunden als Mehrarbeitsstunden gezählt werden sollen, oder ob das Erfrischungsgelt in Anspruch genommen wird.