Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss 1:

Das Konzept wird in der vorgelegten Version gebilligt. Die Maßnahmen sind systematisch und nach Leistungsfähigkeit und Zeitaufwand sukzessive abzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, auf jährlicher Basis, einen Sanierungsvorschlag zu erarbeiten und dem zuständigen Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

 

Beschluss 2:

Im aktuellen Haushaltsjahr 2018 soll mit der Sanierung der Sudetenstraße in der Variante 1 begonnen werden. Diese umfasst die Erneuerung der gesamten Wasserleitungsinfrastruktur und die Erneuerung der Abwasser-Hausanschlüsse. Die Sanierung wird über die Kanal- und Wassergebühren abgerechnet. Der erste Bürgermeister wird zur Unterzeichnung eines Planervertrags mit dem Büro ISB ermächtigt.

Für Variante 2 soll eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt werden.

 

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der heutigen Entscheidung, eine Finanzierungsstrategie zu erarbeiten und die Finanzierungsmöglichkeiten dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen.

Aktuell soll konventionell finanziert werden.

Als künftige Finanzierung werden Verbesserungsbeiträge diskutiert: Einmalbeiträge statt einer Finanzierung über Gebühren.