Beschluss:
Die der Verwaltung vorliegenden 92 Erklärungen von Bürgerinnen und
Bürgern werden in analoger Anwendung des Art. 18 b BayGO
als Bürgerantrag gewertet.
Die Angelegenheit wird in der nächsten Stadtratssitzung am 26. Juli 2018
behandelt.
Beschluss:
Die der Verwaltung vorliegenden 92 Erklärungen von Bürgerinnen und
Bürgern werden in analoger Anwendung des Art. 18 b BayGO
als Bürgerantrag gewertet.
Die Angelegenheit wird in der nächsten Stadtratssitzung am 26. Juli 2018
behandelt.