Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt. Der Antragsteller wird aufgefordert, eine mit der Baugestaltungssatzung konforme Ausführung zu beantragen. Hierzu kann auch der Sanierungsberater der Stadt hilfestellend beraten.

 

Die Frage der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Betriebs, auf Basis einer möglichen Nutzungsänderung von Spielhalle zu Wettbüro, bleibt davon unberührt. Das Landratsamt wird zur rechtlichen Überprüfung dieses Sachverhalts aufgefordert.