Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Tektur-Antrag Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Fl.Nr. 2637/20 Gemarkung Obernburg wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz 1 BauGB wird erteilt. Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, bezüglich der Baulinie, der Grundflächenzahl (GRZalt 0,405, GRZneu 0,473) und der Baugrenze, nach § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.