Sitzung: 21.06.2018 Bau-, Umwelt- und Sanierungsausschuss
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1
Beschluss:
Die Planunterlagen werden,
wie vorgelegt, gebilligt.
Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Höllenstutz“ gemäß der vorliegenden überarbeiteten Planunterlagen (2. Planversion) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummer 4276 der Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Entscheidung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ortsüblich bekannt
zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.
Die Stellungnahmen dürfen
sich nur noch auf die gegenüber der ersten Planversion geänderten oder
ergänzten Teile beziehen. Einzige Ausnahme bildet das Wasserwirtschaftsamt
Aschaffenburg, dieses ist vollumfänglich anzuhören.
Die Dauer der Auslage wird nicht verkürzt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben für mindestens einen Monat durchgeführt.