Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1

Beschluss:

Die Planunterlagen werden, wie vorgelegt, gebilligt.

 

Der Bauausschuss beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Höllenstutz“ gemäß der vorliegenden überarbeiteten Planunterlagen (2. Planversion) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im Bereich der Flurnummer 4276 der Gemarkung Obernburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung zu beteiligen.

 

Die Stellungnahmen dürfen sich nur noch auf die gegenüber der ersten Planversion geänderten oder ergänzten Teile beziehen. Einzige Ausnahme bildet das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, dieses ist vollumfänglich anzuhören.

 

Die Dauer der Auslage wird nicht verkürzt und gemäß den gesetzlichen Vorgaben für mindestens einen Monat durchgeführt.