Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2

Beschluss:

Dem Antrag Errichtung eines Wohnhauses (Andreas Gerhard), Fl.Nr. 2720, Gemarkung Eisenbach, wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird nicht erteilt.

Eine Abweichung von den Abstandsflächen zur Friedrichstraße wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Antragsteller schriftlich darauf hinzuweisen, dass sein Vorhaben nur im Wege der Bebauungsplanänderung verwirklicht werden kann.

Es sei sinnvoll, dies in Form eines Konzeptes mit den angrenzen Nachbarn anzugehen.