Sitzung: 07.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Antrag wird zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Satzung zur Einräumung eines besonderen Vorkaufsrechts nach § 25 BauGB für die
als „Bauerwartungsland“ vorgesehenen Flächen vorzulegen.
Außerdem ist bis zum 30.09.2018 eine Bedarfsermittlung für Bauland im
Mitteilungsblatt "Almosenturm" sowie bei Banken und Makler
durchzuführen.