Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum denkmalschutzrechtlichen Antrag Platzgestaltung Lindenstraße/ Burenstraße (Stadt Obernburg), Fl.Nr. 1755, Gemarkung Obernburg, nach Art. 7 Abs. 1 DSchG (Bodendenkmal) geäußert.