Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Neubau eines Mehrfamilienhauses (5WE) mit PKW-Stellplatz als Doppelhaushälfte, Fl.Nr. 2637/24 Gemarkung Obernburg (Bauunternehmen Trautmann) wird nicht zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs.1 Satz1 BauGB wird nicht erteilt.