Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Gegen die Errichtung und den Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage auf der Liegenschaft Im Weidig 22 (Flurnummer: 6930/1) der Bundesrepublik Deutschlands gemäß § 60 WHG sowie zur Einleitung von mineralölbelastetem Abwasser in die öffentliche Kanalisation gemäß § 58 werden keine Einwände erhoben, sofern der Schutz der Obernburger Bürgerinnen und Bürger sichergestellt ist und insbesondere keine Verschmutzung des Abwassers eintritt.