Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Vorhaben Errichtung von Fahrradanlehnbügeln im Ensemblebereich (Stadt Obernburg), Fl.Nr. 57, 59, 90, 105, 173, 519/2, 2323/11, 6744/1,  Gemarkung Obernburg, nach Art. 7 Abs. 1 DSchG (Bodendenkmal) geäußert.