Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Sanierung des Kirchturms an der Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul (Kath. Kirchenstiftung Obernburg), Fl.Nr. 90, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert.