Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Vorhaben Errichtung von Fahrradanlehnbügeln im Ensemblebereich (Stadt Obernburg), Fl.Nr. 57, 59, 90, 105, 173, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Ensemble) geäußert.