Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Es werden keine Bedenken zum Antrag Anbringen einer Kupferblechabdeckung auf dem Torbogen zur Mainstraße (Stadt Obernburg), Fl.Nr. 173, 105, Gemarkung Obernburg, nach Art. 6 Abs. 1 DSchG (Baudenkmal) geäußert.