Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Vor dem Anwesen Nibelungenstraße 18 wird auf öffentlichem Verkehrsgrund ein Behindertenparkplatz ausgewiesen und wie folgt zu beschildert. (Z 314 mit ZZ 1044-10 = nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Sehbehinderte). Bei der Markierung hat die Breite des Stellplatzes 3,50 Meter zu betragen. Der Antragstellerin ist mitzuteilen, dass auf diesem Behindertenparkplatz auch sonstige berechtige Behinderte mit entsprechendem Ausweis parken können.