Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Antrag der Wimag Vermietungs-GmbH zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (Vorhabenbezogener Bebauungsplan (der Innenentwicklung) nach § 13a bzw. § 13b BauGB im vereinfachten Verfahren) auf den Fl.-Nrn. 1716, 1718 zur Errichtung dreier Mehrgenerationenhäuser (19 WE) wird angenommen. Die Kosten des Verfahrens und der Erschließung obliegen der Antragstellerin.

 

Das Bauleitplanverfahren wird mit Vorlage der auslagereifen Planunterlagen (Bebauungsplan und Vorhaben- und Erschließungsplan) in einer der folgenden Ausschusssitzungen behandelt und mehrheitlich beschlossen (Aufstellungsbeschluss).

 

Der Durchführungsvertrag wird, vor dem Satzungsbeschluss, mit der Antragstellerin geschlossen. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung eines Durchführungsvertrags mit der Antragstellerin ermächtigt.