Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Dem Antrag Anbringung von zwei Werbeschildern an der Außenwand (Agentur für Arbeit Aschaffenburg), Fl. Nr. 3558, Gemarkung Obernburg, wird zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB wird erteilt.