Abstimmung: Ja: 10, Nein: 8

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt mit 12 zu 6 Stimmen, die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungs-planes im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet „Burenstraße“, das wie folgt begrenzt ist:

 

Im Norden:      Obere Wallstraße/ Täschenturm

Im Osten:        Römerstraße

Im Süden.       Burenstraße

Im Westen:      Lindenstraße.

 

Der Bebauungsplan beinhaltet folgende Flurstücke der Gemarkung Obernburg:

Flrst.- Nr: 1755, 1756/2, 1758, 1764, 1764/1, 1764/2, 1765.

 

Es ist beabsichtigt, das Gebiet als MI– Gebiet festzusetzen.

 

 

Die Verwaltung wird das weitere Bauleitplanungsverfahren einleiten und weiter verfolgen.